Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind beide sehr wichtig, damit bei Krankheit oder im Alter in Ihrem Sinne gehandelt werden kann.
Damit beauftragen Sie eine Vertrauensperson, stellvertretend Ihren Willen zu vertreten. Sie kann dann zum Beispiel in Ihrem Sinne einen Pflegedienst organisieren, Behördengänge übernehmen und mit Ärzten sprechen.
Damit legen Sie fest, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ergriffen werden sollen – für den Fall, dass Sie schwerst erkranken oder verunglücken und diese Entscheidungen dann nicht mehr selbst treffen können. Ihre Verfügung ist für die Ärzte bindend.
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