In Deutschland gibt es eine Friedhofspflicht. Das bedeutet (bis auf wenige Ausnahmen in einzelnen Bundesländern): Jeder Verstorbene muss auf einem Friedhof, in einem Begräbniswald oder auf See beigesetzt werden. Die Wahl des Friedhofs richtet sich nach dem Wohnort, die Bestattungsform in der Regel nach dem Wunsch des Verstorbenen. Hat er diesen nicht geäußert, entscheiden die Hinterbliebenen darüber.
Soll der Sarg in einem Erdgrab beigesetzt werden, entscheiden Sie zwischen einem Wahlgrab (hier bestimmen Sie die Lage und es können je nach Größe mehrere Familienmitglieder beigesetzt werden) und einem Reihengrab (hier bestimmt der Friedhof die Lage). Die Nutzungsrechte werden vom jeweiligen Friedhofsträger für eine bestimmte Ruhefrist vergeben – in der Stadt Würzburg sind es 15 Jahre, im Landkreis Würzburg bis zu 25 Jahre. Bei einem Wahlgrab kann sie verlängert werden.
Nach der Einäscherung (Kremierung) des Verstorbenen wird die Asche in eine Urne gefüllt. Diese kann in einem Wahl- oder Reihengrab, auf einem Urnenfeld oder in einer Urnenwand sowie auf See oder auf einem Naturfriedhof beigesetzt werden. Wer kremiert werden möchte, sollte dies zu Lebzeiten schriftlich erklären. Nahe Angehörige können diese Entscheidung notfalls nachträglich treffen. Bitte beachten: Auch für eine Feuerbestattung muss der Verstorbene in einen Sarg gebettet werden.
Nach einer Feuerbestattung kann die Urne (wasserlöslich) auf See beigesetzt werden. Sie wird dafür außerhalb der Dreimeilenzone im Meer versenkt. Angehörige können teilnehmen und erhalten eine Seekarte mit der genauen Position der Urne sowie einen Logbucheintrag des Bestattungsschiffes.
Hier wird die Urne in einem anonymen Urnenfeld beigesetzt – ohne Zeremonie, Namen oder Grabstein und auch ohne die Trauergesellschaft. Auf Wunsch kann aber eine individuelle Trauerfeier mit Sarg oder Urne vor einer Beisetzung stattfinden.
Diese Anlage, z. B. auf dem Hauptfriedhof Würzburg, erlaubt eine individuelle Gestaltung der Trauerfeier ohne anschließende Verpflichtungen. Namensinschriften sind optional; ansonsten gelten nur minimale Vorgaben.
Dies ist eine besondere Form gepflegter Urnengrabstellen, welche zu einer kleinen Anlage zusammengelegt sind. Für die Dauer der Ruhefrist sind die Kosten der Grabpflege bereits enthalten.