Sie möchten selbst bestimmen, wer nach Ihrem Tod was erben soll? Dann erstellen Sie ein Testament. Es muss komplett von Hand geschrieben, unterschrieben und datiert sein und sollte idealerweise beim Notar hinterlegt werden. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Bitte bedenken Sie: Einen gesetzlichen Pflichtanteil können Sie auch per Testament nicht ausschließen.
Wichtig ist es auch, den digitalen Nachlass zu regeln. Onlinebanking, Nutzerkonten bei Streamingdiensten, Händlern und Dienstleistern, ungezählte Dateien auf Rechner und Festplatte – all das muss verwaltet werden. Daher ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten einen engen Vertrauten zu bestimmen, der sich später darum kümmert. Stellen Sie Zugänge und Passwörter zur Verfügung. Alternativ gibt es Systemhäuser, die diese Dienstleistung anbieten.
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Dank des digitalen Nachlassdienstes von Columba, dem IT-Partner des Bundesverbands Deutscher Bestatter, können Angehörige jederzeit den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln, Abmeldungen durchführen und Konten verwalten.