Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, steht vieles plötzlich still – und zugleich muss vieles geregelt werden. Hier erfahren Sie, was zuerst zu tun ist. Und was wir dafür benötigen.
Was ist unmittelbar zu tun?
Sterbefall zu Hause: Bitte den Hausarzt oder Notarzt verständigen. Alternativ den ärztlichen Notdienst anrufen unter 116 117. Für die Todesbescheinigung halten Sie bitte den Personalausweis der verstorbenen Person bereit.
Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim: Das dortige Pflegepersonal erledigt die allerersten Schritte, informiert einen Arzt und anschließend Sie.
Im Anschluss: Rufen Sie bitte sofort uns an – wir sind rund um die Uhr unter Tel. 0931 61 00 00 erreichbar.
Was benötigen wir?
Personalausweis/Reisepass
Todesbescheinigung (vom Arzt)
Krankenkassenkarte
Bei Ledigen:
Geburtsurkunde
Bei Verheirateten (zusätzlich):
Heiratsurkunde (bis 31.12.1957)
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (01.01.1958 bis 31.12.2009)
Eheurkunde (ab 01.01.2010)
Bei Geschiedenen (zusätzlich):
Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Aktueller Eheregisterauszug mit Scheidungsvermerk
Bei Verwitweten (zusätzlich):
Sterbeurkunde des zuerst verstorbenen Ehepartners
Bei ausländischen Mitbürgern (zusätzlich):
Originalurkunden, Übersetzungen nach ISO-Norm (vereidigte Übersetzer), Pässe